Kosten
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe oder Kieferorthopäde) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erwachsene müssen laut Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung von 10 % an den Therapiekosten leisten.
Privat versicherte Patienten sollten sich vor Therapiebeginn zwecks Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.